Für Banken:
- Ausarbeitung sämtlicher bankrechtlicher Verträge (z.B. Darlehensverträge)
- Beratung im Recht der Kreditsicherheiten
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihres Instituts gegenüber Ihren Kunden in sämtlichen bankrechtlichen Fragen
Für Bankkunden:
- rechtliche Überprüfung Ihrer Verträge mit den Bankinstituten
- Beratung im Recht der Kreditsicherheiten
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Ihrem Bankinstitut in sämtlichen bankrechtlichen Fragen