BANKRECHT

Für Banken:

  • Ausarbeitung sämtlicher bankrechtlicher Verträge (z.B. Darlehensverträge)
  • Beratung im Recht der Kreditsicherheiten 
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihres Instituts gegenüber Ihren Kunden in sämtlichen bankrechtlichen Fragen

Für Bankkunden:

  • rechtliche Überprüfung Ihrer Verträge mit den Bankinstituten
  • Beratung im Recht der Kreditsicherheiten
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Ihrem Bankinstitut in sämtlichen bankrechtlichen Fragen